Hausordnung für unser Schulgebäude


Unsere Schulkultur

ist geprägt durch einen wertschätzenden Umgang miteinander.

Für einen großen Teil des Tages sind wir durch eine Lerngemeinschaft verbunden.

Jeder/jede von uns (Schülerinnen/Schüler/Eltern/Lehrerinnen und Lehrer) leistet einen persönlichen Beitrag zum Gelingen dieser Gemeinschaft.

Wir haben das Ziel, die Menschen,

ob groß oder klein

ob Junge oder Mädchen

ob schnell oder langsam

mit denen ich diese Zeit verbringe,

so zu schätzen,

wie ich es für mich erwarte.


Wir achten auch auf die Dinge um uns, auf Ordnung und Pünktlichkeit.

Sollte es zu Konflikten kommen (z.B. Streit oder Beschädigungen), gibt es für uns viele Möglichkeiten zur Lösung: weghören, entschuldigen, erklären, darüber sprechen, Hilfe holen.


Damit das Zusammenleben gelingt, beachten wir folgende Schulregeln:

  • Einlass für Schülerinnen und Schüler ist um 7.40Uhr (ausgenommen: Förderunterricht oder bestehende Anmeldung für die „Warteklasse“)
  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht
  • Nach Ende der Unterrichts- bzw. Betreuungszeit sowie in einer Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich das Schulgebäude (ausgenommen: bestehende Anmeldung für die „Warteklasse“ oder zur freiwilligen ganztägigen Schulform.)
  • Jede/jeder hält Ordnung und achtet auf Sauberkeit im Schulgebäude.
  • Die Klassenräume werden nach dem Unterricht versperrt.
  • Die Liftbenützung durch Schülerinnen/Schüler ist nur mit Erlaubnis der Lehrerinnen oder des Hauspersonals gestattet.
  • Handys von Schülerinnen und Schülern bleiben in der Schule ausnahmslos ausgeschaltet.
  • Fahrräder, Roller, Skateboards u. dgl. dürfen im Schulgelände nur geschoben werden!
  • Geld und Wertgegenstände müssen sicher verwahrt werden. Es wird für Garderobe und Wertgegenstände keine Haftung übernommen.
  • Die Musikschülerinnen und Musikschüler bleiben bei Wartezeiten vor bzw. nach dem Unterricht in der Aula im Erdgeschoß. Der Aufenthalt in den anderen Stockwerken ist nicht erlaubt. Bitte um RUHE!
  • Wird Schuleigentum beschädigt, haften bei Kindern die Erziehungsberechtigten. Die Schülerinnen und Schüler leisten als Ersatz Wiedergutmachung.


Diese Hausordnung wurde 2013 in den Schulforen beschlossen.

Sie ist für alle Benützer diese Gebäudes verbindlich.